Andere Bestattungsformen
Die Asche eines Verstorbenen unterliegt nach wie vor einigen gesetzlichen Auflagen. In unserem Bundesland gilt das Bestattungsgesetz Mecklenburg/ Vorpommern.
Unter besonderen Bedingungen gibt jedoch die Möglichkeiten der Beisetzungen auf den Almwiesen
der Schweiz, Angebote einer Weltraumbestattung, Ballonbestattung etc.
Für ein Bestattungsinstitut ist es prinzipiell eine Frage der Genehmigungen, die erteilt werden bzw. werden können.
Wo nach der durch uns eingeleiteten Einäscherung die Asche verbleibt, wird im Auftrag geregelt.
Eingeschränkt haben wir die Möglichkeit, Ihnen einen kleinen Teil der Asche in Form einer Memory-Urne
mit nach Hause zu geben.
Hier ein kleinere Auswahl (die beiden ersten Urnen sind ebenfall in Kleinform)
Desweiteren besteht die Möglichkeit diese Gedenkminiatur-Urnen aus Naturstoff, wie z.B. Holz zu erhalten.
bzw. in Form eines kleinen Schmuckanhänger für eine Kette
Die FriedJuwelbestattung hat uns als Bestatter nicht so überzeugt. Hier wird ein Edelstein (Bergkristall,
Quarz, Amethyst, Hämatit etc) in die Asche des Verstorbenen gelegt und "energetisiert". Einem aus
Esotherik und Homöopathie bestehenden "Verfahren" - d.h. der Stein wird in die Asche gelegt und luftgeblasen. Sie können anschließend die Asche des Verstorbenen zurückerhalten oder sie wird in
"der Luft verwirbelt" bis sie nicht mehr existiert.
Ein entsprechendes Angebot bei Bedarf finden sie im Internet unter www.FriedJuwel.de
Natürlich vermitteln wir Ihnen auf Wunsch auch diese Leistung.
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